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Ortsrecht

Das Ortsrecht umfasst die Sammlung der ortsrechtlichen Vorschriften in der Stadt Schwerte. Die Stadt kann Ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.


Diese Regelungen bilden u.a. auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.

 

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Zusammengefasst finden Sie hier weitere Informationen:

 

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • §7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

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Zuständige Organisationseinheit(en)

(weitere Informationen wie z.B. Anschriften und Öffnungszeiten)

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Zuständig bei der Stadt Schwerte

Anne-Rose Matzeik-Kassel
Rathaus I (Ebene 5, Raum 503)
Telefon: 0 23 04 / 104-328
E-Mail:
zum Kontaktformular

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